Donnerstag, 15. Dezember 2005
Ne, ne, ne... - Ich möchte Sie daher bitten Ihre Bewertung zurückzunehmen. Andernfalls werde ich Sie auch negativ bewerten -
Der Ein oder Andere wird schon gemerkt haben, es geht um den Online Marktplatz Nummer 1, ein Auktionshaus sind die für mich schon lange nicht mehr, aber das ist ein anderes Thema.
Meine Schwester wollte ein Kissen von "Felix" - der Hase, der mehr erlebt als Willy Fog in gleichnamiger Zeichentrickserie - haben und hat sich bei ebay umgeschaut. Suchen bekommt sie gerade noch hin, aber ersteigern klappt dann nicht mehr. Ich musste also herhalten und das Ding ersteigern, sie hats überwiesen und für mich war es gegessen. Vor 10 Tagen heult sie mich dann voll, dass das scheiss Kissen immer noch nicht da ist, ich solle denen mal ne Mail schreiben. Super, ich hab ja sonst nichts zu tun. Folgende Mail ging an den Shop:
Hallo,
ich habe das Kissen immer noch nicht bekommen. Haben Sie es schon
losgeschickt oder ist es eventuell untergegangen. Der Betrag ging am
21.11. vom Konto ab an folgendes Konto:
.
.
.
Eventuell können Sie mir ja kurz schreiben wie der Stand ist.
MfG
Patrick Kötteritzsch
Ne Woche später wieder das Gejammer... Das Kissen ist immer noch nicht da... Mag sein, ich hab auch noch keine Antwort bekommen. Kurz die Telefonnummer rausgesucht, damit meine Schwester da mal anrufen kann.
Die hätten es nicht auf Lager gehabt und mussten es erst bestellen, geht nächste Woche raus.
Wie auch immer, gestern ist das Paket angekommen. Hat sage und schreibe vom Punkt der Ersteigerung bis zur Lieferung 27 Tage gedauert. Zieht man drei Tage für die Überweisung ab, sind es immer noch deutlich über drei Wochen.
Neutrale Bewertungen mit "Lange Lieferzeit" hatte sie schon ne Menge, aber die zählen bei der Errechnung der Prozentzahl für die Bewertung nicht mit ins Gewicht. Ne schlechte Bewertung ist in meinen Augen jedenfalls gerechtfertigt.
Meine abgegebene Bewertung
Innerhalb der nächsten Stunden wird unter meiner Bewertung sicherlich ein Kommentar auftauchen, in dem Sie meint, dass ich eine falsche Lieferadresse angegeben hätte.
Ich poste hier mal den Mailverkehr, dann brauche ich nicht so viel zu schreiben. Werde ihn um die übliche ebay Werbung und Hinweise kürzen.
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Frage zum Artikel - Jetzt antworten
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Frage von kunst-und-tradition-de
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Artikel: SPIEGELBURG // PLÜSCHKISSEN // FELIX // NEU // TOP (4405287718) Diese Nachricht wurde gesendet, nachdem das Angebot beendet wurde.
kunst-und-tradition-de ist der Verkäufer.
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Sehr geehrter Ebayer, in unseren AGB steht ausdrücklich, dass wir die Artikel nicht immer am Lager haben. Es steht ausserdem in den AGB, dass Sie nur bieten sollen, wenn Sie das akkzeptieren - Ich möchte Sie daher bitten Ihre Bewertung zurückzunehmen. Andernfalls werde ich Sie auch negativ bewerten -
Gruss Wöhrl
Im übrigen beantworten wir jeden Tag unsere eMails -
====================================================================== Diese Frage per ?Meine Nachrichten? beantworten:
http://contact.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?XXX
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Angaben zum Angebot
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Artikelbezeichnung: SPIEGELBURG // PLÜSCHKISSEN // FELIX // NEU // TOP
Artikelnummer : 4405287718
Angebotsende: 02.12.05 13:03:22 MEZ
Rufen Sie die Artikelbeschreibung auf:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=4405287718&sspagename=ADME:L:AAQ:DE:1
> in unseren AGB steht ausdrücklich < Wo sollen die AGB in dem Angebot versteckt sein? Gelten nicht die ebay Richtlinien?
> wenn Sie das akkzeptieren < erste Anzeichen von Legasthenie?
> Andernfalls werde ich Sie auch negativ bewerten < denn man tau, frag mich nur für was? Dafür dass sie nach 2-3 Werktagen das Geld auf ihrem Konto hatten?
> beantworten wir jeden Tag unsere eMails < schon hat er sich als Lügner enttarnt
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Antwort auf Frage zum Artikel - Jetzt antworten
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Antwort von paddy_k
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Artikel: SPIEGELBURG // PLÜSCHKISSEN // FELIX // NEU // TOP (4405287718)
Diese Nachricht wurde gesendet, nachdem das Angebot beendet wurde.
paddy_k ist der Käufer.
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Soll das jetzt eine Drohung sein oder wie verstehe ich das? Eine kurze Lieferzeit ist irgendwann überschritten, sie hätten sich wenigstens per Mail
melden können, dass der Artikel nicht auf Lager ist und erst bestellt werden muss.
Von Ihrer Seite kam gar nichts!!! Wenn sie meinen, dass eine schlechte Bewertung Ihrerseits gerechtfertigt ist, müssen Sie es wohl tun. Von
meiner Seite aus lief jedoch alles perfekt.
Eventuell sollten Sie ihre Versandmethode ändern. Etwas anzubieten, was gar nicht vorhanden ist, ist jedenfalls ziemlich daneben.
MfG
Patrick Kötteritzsch
Zwischenzeitlich hat Sie (es stellte sich heraus, dass es eine Frau ist) dann angeblich die Mail Anfrage gefunden.
Hallo Herr Kötteritsch,
jetzt erst sehe ich ihre Frage, bezüglich des Kissen unter den emails für Anfragen anderer Angebote - tut mir leid, dass ich dies hier erst heute lese - hätten sie mir doch unter - Fragen zum Versand geschrieben - Schade, ich möchte Sie nochmals bitten Ihre Bewertung zurückzunehmen,
schließlich habe ich in meinen AGB eigens auf die Tatsache aufmerksam gemacht, dass nur geboten werden soll, wenn Sie mit meinen Lieferbedingungen
einverstanden sind - Es ist vermerkt, dass nicht alle Artikel am Lager sind -
Mfg. Anita Wöhrl
> unter den emails für Anfragen anderer Angebote < Seit wann kann man bei Ebay mehrere Mailadressen angeben? Egal welches Formular ich benutze, es geht immer an die Selbe. Blöde Ausrede.
> wenn Sie mit meinen Lieferbedingungen einverstanden sind < Kann ich immer noch nicht finden, aber im Angebotstext stand ganz klar
EINE SCHNELLE, PROBLEMLOSE UND GÜNSTIGE TRANSAKTION GARANTIERT
und des Weiteren
Unter Umständen akkzeptieren Sie mit Ihrem Gebot eine kurze Lieferzeit
Nun kam eine weitere Mail, quasi eine Antwort auf meine Antwort:
hallo herr kötteritsch,
hatte ihnen ja gerade schon über die andere email adresse geantwortet, wie ich die sache sehe - ich denke, wenn ich explizit darauf hinweise, dass es
zu lieferzeiten kommen kann und ich darum bitte nur zu bieten, wenn sie dies akkzeptieren, kann man mir keinen vorwurf machen -
es gibt immer mehr gewerbliche händler, welche nicht die gesamte ware am lager haben - bezüglich der bewertung möchte ich ihnen nicht drohen, hatte sie nur gebeten ihre bewertung zurückzunehmen, weil ich sie falsch und ungerecht finde -
mfg. anita wöhrl
Scheinbar nicht nur ne andere Mail Adresse, scheint auch ein anderer Computer gewesen zu sein. Die Großschreibtaste scheint kaputt zu sein.
> zu lieferzeiten kommen kann < ist ja nicht so, dass ich nicht mit Lieferzeiten gerechnet hatte.
> welche nicht die gesamte ware am lager haben < schlimm genug, mehr dazu in meiner Antwort.
> möchte ich ihnen nicht drohen < hörte sich aber so an
> ihre bewertung zurückzunehmen, weil ich sie falsch und ungerecht finde < sicherlich nicht, wozu hab ich sie denn abgegeben, nicht um sie zurück zu nehmen.
Hier nun meine vorerst letzte Antwort:
Hallo Frau Wöhrl,
ich sehe das Ganze etwas anders.
Sie schreiben in Ihrer Mail:
>... wenn ich explizit darauf hinweise, dass es zu lieferzeiten kommen
> kann und ich darum bitte nur zu bieten, wenn sie dies akkzeptieren,
> kann man mir keinen vorwurf machen
Wo haben Sie geschrieben, dass es zu langen Lieferzeiten kommen kann?
In der Auktion stand:
EINE SCHNELLE, PROBLEMLOSE UND GÜNSTIGE TRANSAKTION GARANTIERT
und
Unter Umständen akzeptieren Sie mit Ihrem Gebot eine kurze Lieferzeit -
Versteh ich nicht... der erste Satz ist ziemlich eindeutig, der zweite, wenn
das gemeint war, was vorgefallen ist ungeschickt geschrieben. Kurze
Lieferzeiten sind für mich 2-3 Tage, aber nicht mehrere Wochen.
Das Sie meine Mail, mit der Nachfrage zu dem Artikel heute erst gelesen kann
ich übrigens nicht nachvollziehen. Wenn ich PowerSeller bei ebay bin checke
ich doch ständig die Mails, um eventuelle Anfragen zu Artikeln oder auch
Lieferzeiten zu beantworten.
Des Weiteren schreiben Sie:
> es gibt immer mehr gewerbliche händler, welche nicht die gesamte ware am
> lager haben -
Das mag sein, mag ich nicht beurteilen und erst recht nicht verstehen. Wenn
Sie es so handhaben, müssen Sie auch die Konsequenzen tragen.
Als PowerSeller sollten Sie auch die ebay Richtlinien kennen. Hätten Sie
diese gelesen, wüsste Sie auch, was ich mit Konsequenzen meine.
Damit Sie nicht zu lange suchen müssen, hier der Link:
http://pages.ebay.de/help/policies/pre-sale.html
Ich spare mir mit ebay in Kontakt zu treten, aber eventuell überdenken Sie
ja Ihre Verkaufspraktik. Die Bewertung werde ich nicht zurück nehmen, da ich
sie sehr wohl als gerechtfertigt sehe.
MfG
Patrick Kötteritzsch
Ich wollte erst noch frohe Weihnachten wünschen, aebr ich denke, bis dahin werde ich noch von ihr hören.
Sollte es Neuigkeiten geben, werde ich hier informieren.
Nachtrag 1:
Habe gerade folgende Nachricht bekommen. Solange sie mir keine schlechte Bewertung gibt werde ich es dabei belassen, ansonsten muss man halt mal gucken, was man ihrem Online Shop gutes tun kann. Marcus hat sich ein tolles Buch gekauft, "Sichere Webprogrammiereung". Da wäre bestimmt was zu machen...
Hier die Mail:
Sehr geehrter Herr Kötteritzsch,
lesen sie bitte meine AGB - Sie finden diese auf der Mich-Seite - Ich
verweise im Text ausdrücklich darauf Sie zu lesen und zu akzeptieren -
Grundsätzlich ist jeder Verkäufer für seine Angebote verantwortlich, die
durch die AGB abgesichert sind - Diese zählen vor den Ebay-Richtlinien -
Darauf verweist auch Ebay -
Aber sparen wir uns diese Diskussionen, Sie haben Ihre Meinung und haben
diese zum Ausdruck gebracht, ich werde meine Meinung wiedergeben -
Ist ja auch egal, negative Bewertungen sind nicht der Untergang -
Ich wünsche Ihnen trotzdem ein schönes Weihnachtsfest und ein gutes neues
Jahr -
Mit freundlichen Grüssen
Anita Wöhrl
Nachtrag 2:
Da musste ich doch noch mal antworten, kann ich ja nicht so stehen lassen.
Hallo Frau Wöhrl,
sorry, wusste nicht, dass es einen "Informationen zum Verkäufer" Bereich gibt. Der ist ja auch etwas versteckt. Erst muss man in den Shop und dann ist es nur ein kleiner Link. War aber auch nicht so einfach zu finden, Sie sprachen die ganze Zeit von einer "Mich-Seite".
Haben Sie den Link in meiner letzten Mail ein mal angeklickt? Scheinbar nicht, ansonsten wären Sie von Ihrem Recht wohl nicht so überzeugt.
Sie schreiben:
> Grundsätzlich ist jeder Verkäufer für seine Angebote verantwortlich, die
> durch die AGB abgesichert sind - Diese zählen vor den Ebay-Richtlinien -
> Darauf verweist auch Ebay -
Wer hat Ihnen denn sowas erzählt? Sie glauben doch wohl selber nicht, dass ebay seine eigenen AGB durch die eines popeligen ebay Shops aushebeln lässt.
Hier nochmal ein Auszug aus den ebay Richtlinien, damit auch geklärt wäre, was ihr eigentliches Problem ist.
Vorabverkauf von Waren
Grundsatz
Der Anbieter muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen.
Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen
Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
Verlust des PowerSeller-Status
Ausnahmen von diesem Grundsatz
Lediglich für den Vorabverkauf von Büchern, Musik, Filmen, DVDs, PC- & Videospielen und Münzen ist eine Ausnahme von diesem Grundsatz möglich.
MfG
Patrick Kötteritzsch
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Ich hatte mir am Wochenende endlich meinen lang gewünschten Voodoo-Messerblock gegönnt! Nachdem ich das Geld am Montag mittag überwiesen hatte und das Paket schon am Mittwoch da war, muss ich sagen: super schnelle Abwicklung, so macht eBay Spaß (Verkäufer
Aufgenommen: Mär 16, 11:11